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Vorstand

Vorstand      
FAKO-Chef
Sören Korn
0171-3785545
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Stellvertretung:
Uwe Sommerfeld
0171-7809945  
Schatzmeister
Matthias Weise
0176-22862100
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Public Relations
Andreas Kühn
0170-2033834
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Programmdirektorin
Sabine Brock
0170-9375302
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Hauptdesignerin
Jennifer Kalusa
 
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Stellvertretung:
Manuela Knabe    
 
Simone Neu
   
Bauchefin
Anja Nottrodt
01523-2023777
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Musikchef
Nico Hartlepp
0151-41649261
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Stellvertretung:
Micha S. Brock
   
Sponsoringchef
David Bauer
0179-4505756
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STUKO Beirat

Nico Hartlep, Hannes Wünsche, Daniel Ziehme

Der Ticket-Vorverkauf startet
Mitte Dezember 2022

Preise*

Donnerstag                                                                           25,00€

Freitag                                                                                   25,00€

Samstag                                                                                25,00€

Kinderfasching (Eltern 50ct)                                                  2,50€

 

Ticketverkauf online:

Vorverkaufsstellen und Zeiten

Kartenverkauf ab Mitte Dezember 2022 über folgende Locations:

Bitte beachten:
Karten können nur gegen Bargeld gekauft werden!
Kartenzahlung ist leider nicht möglich; zzgl. 50 ct Vvk.-Gebühr!

   WEIMAR – O2 Shop, Windischenstraße 3

   WEIMAR – Studentenclub Kasseturm, Goetheplatz 10

   WEIMAR – Smugglers Irish Pub, Friedrich-Ebert-Straße 2

   WEIMAR – INFOtake – Mensa am Park, Marienstr. 15

  sowie Restkarten an der Abendkasse

Herzlichen Dank an unseren Haupt-Sponsor, den O2-Shop Weimar in der Windischenstraße!

 

*inklusive „Närrisches Buffet“

Impressum / Datenschutz

Angaben zur allgemeinen Informationspflicht
gemäß § 6 Teledienstgesetz

Postanschrift
Faschingskomitee der Bauhaus Universität Weimar e.V.
Matthias Weise, Marienstr 2a, 99441 Magdala

Internet
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.mensa-fasching.de  

Vertretungsberechtigter Vorstand
Vorsitzender:   Uwe Sommerfeld
Schatzmeister: Matthias Weise 

Registergericht
Amtsgericht Weimar
Registernummer: 130339 im Vereinsregister   
Steuernummer:    162/141/04214  

Vereinskonto
Bank:   Sparkasse Mittelthüringen            
BLZ:    82051000                       
Konto: 365005010
IBAN: DE60 8205 1000 0365 0050 10
BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1WEM  
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.    

Haftungsausschluss  
1. Inhalt des Onlineangebotes  
Das Faschingskomitee der BUW e.V. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Faschingskomitee der BUW e.V., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Vereins kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das Faschingskomitee der BUW e.V. behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.  

2. Verweise und Links  
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Faschingskomitee der BUW e.V. liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Das Faschingskomitee der BUW e.V. erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Das Faschingskomitee der BUW e.V. hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.  

3. Urheber- und Kennzeichenrecht  
Das Faschingskomitee der BUW e.V. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Faschingskomitee der BUW e.V. selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.  

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses  
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit d

Satzung

Satzung des Faschingskomitees der Bauhaus Universität Weimar e.V. – FAKO BUW –

Beschlossen durch die Gründungsversammlung vom 13. Oktober 1991

Änderung vom 09.12.2006

Änderung vom 03.10.2010

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

  1. Das am 13. Oktober 1991 gegründete Faschingskomitee führt den Namen Faschingskomitee der Bauhaus Universität Weimar e.V., kurz FAKO BUW.
  2. Das FAKO BUW wird ins Vereinsregister beim Kreisgericht Weimar eingetragen und hat seinen Sitz in Weimar.
  3. Das FAKO BUW gründet sich auf materiellen und personellen Bestand der freien Gemeinschaft Mensa-FAKO der Bauhaus Universität Weimar. Materieller Besitz und Mitglieder –auf Antrag- übernimmt des FAKO BUW.
  4. Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12. eines Jahres.

§ 2 Zwecke des Vereins

  1. Das FAKO BUW pflegt und fördert die Traditionen der karnevalistischen und anderer kultureller Aktivitäten an der Bauhaus Universität Weimar, insbesondere die der Durchführung der Faschingsveranstaltung in der Mensa am Park des Studentenwerkes Weimar –Anstalt öffentlichen Rechts. Es will dafür Mitglieder aus dem Wirkungsbereich der BU Weimar und dem Territorium der Stadt Weimar gewinnen. Durch die kulturelle Kommunikation und durch niveauvolle Veranstaltungen will es zum kulturellen Leben der Stadt beitragen.
  2. Zur Erreichung des in § 2, Abs. 1 genannten Zieles arbeitet das FAKO BUW mit den Leitungen und Einrichtungen der Bauhaus Universität und des Studentenwerkes sowie deren gewählten Interessenvertretungen zusammen.
  3. Es wird eine karnevalistische und kulturelle Tätigkeit unabhängig von parteipolitischen und konfessionellen Bindungen sowie nationaler und ethnischer Zugehörigkeit angestrebt.
  4. Das FAKO BUW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das bezieht sich auf den Einsatz, die Nutzung und Verwaltung aller materiellen und finanziellen Mittel des Vereins und der damit verbundenen steuerrechtlichen Regelungen. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  5. Das FAKO BUW führt die Traditionen der seit 1982 existierenden freien Gemeinschaft Mensa FAKO der HAB Weimar fort und wahrt den mit denen von ihr durchgeführten Veranstaltungen verbundenen Ruf und fühlt sich den historischen Kulturveranstaltungen des Bauhauses Weimar verpflichtet.
  6. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglied des Vereins bzw. Förderer kann jeder Bürger werden. Aktive Mitglieder nehmen regelmäßig an den Tätigkeiten des FAKO BUW teil. Förderer unterstützen die Entwicklung des Vereins durch persönlichen Beitrag und gehören dem Freundenskreis des FAKO BUW an.
  2. Mitgliedschaft im Verein verpflichtet zur Anerkennung der Vereinsatzung und zur Einhaltung der Geschäftsordnung und der Beschlüsse der Vereinsorgane.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen, dem Vereinsleben und zur Nutzung der Vereinseinrichtungen.
  4. Jedes volljährige Mitglied hat das Recht, sich passiv und aktiv an den Mitgliederversammlungen zu beteiligen. Jugendliche Mitglieder haben nach Vollendung des 16. Lebensjahres ein aktives Wahlrecht.

§ 4 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf mündlichen Antrag auf einer Mitgliederver-sammlung unter Anerkennung der Satzung des Vereins und der Beitragsordnung.
  2. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf des schriftlichen Einverständnisses der gesetzlichen Vertreter.
  3. Die Dauer beginnt mit dem Tag der Bestätigung des mündlichen Antrages durch die Mitgliederversammlung mittels einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder und endet frühestens mit dem Ende des laufenden Geschäftsjahres.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Tod. Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins.
  5. Die Austrittserklärung ist mündlich an den Vorstand des Vereines zu richten.
  6. Ein Mitglied kann – nach Anhörung- von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden:
    1. wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Mitachtung von Beschlüssen der Vereinsorgane,
    2. wegen eines groben Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder wegen schwerer Schädigung seines Ansehens
    3. wegen Nichtzahlung von Beiträgen länger als ein Geschäftsjahr
    4. wegen Untergraben der Geselligkeit des Vereinsleben

§ 5 Vereinsorgane

  1. Organe des Vereins sind:
    1. der Vorstand
    2. die Mitgliederversammlung
  1. Der Vorstand ist zuständig für die Leitung der Gesamttätigkeit und die Bearbeitung der laufenden Angelegenheiten des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Durchführung der Beschlüsse und für die Entscheidung grundsätzlicher Vereinsfragen
  3. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung
  4. Zu allen Mitgliederversammlungen sind ehemalige Mitglieder sowie geladene Gäste gern gesehen und können zu Beratungen herangezogen werden.

§ 6 Der Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen:
    • FAKO-Chef
    • Schatzmeister
    • PR-Manager
    • Programmdirektor
    • Hauptdesigner
    • Bauchef
    • Musikchef
    • Sponsoringchef
  2. Der FAKO BUW wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne der Vereinsgesetzgebung vertreten durch
    • FAKO-Chef
    • Schatzmeister

Der FAKO-Chef und Schatzmeister sind jeweils allein zur Vertretung des Vereines berechtigt.

  1. Der FAKO-Chef beruft und leitet alle Sitzungen, im Verhinderungsfall vertreten ihn der Schatzmeister oder ein anderes Mitglied des Vorstandes.
  2. Der Vorstand arbeitet nach einer durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Geschäfts- und Finanzordnung.
  3. Bei Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes beruft die Mitgliederversammlung einen Nachfolger bis zur nächsten Gesamtwahl des Vorstandes.

§ 7 Die Mitgliederversammlungen

  1. Alle Versammlungen werden vom Vorstand einberufen.

Die Versammlung der Mitglieder wird durch schriftliche Einladung, die Vorstandsver-sammlung durch mündliche Einladung, die jeweils zwei Wochen vor dem Stattfinden der jeweiligen Versammlung durch den Vorstand vorzunehmen ist, einberufen, wenn es der Zweck des Vereins nach §2, Abs. 1 erfordert. Außerordentliche Versammlungen werden einberufen, wenn mindestens 40 % der Mitglieder dies verlangen.

  1. Jede einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.  Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll der gefassten Beschlüsse zu fertigen. Das Protokoll der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist durch den jeweiligen Protokollanten (den PR-Manager) und ein weiteres Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.
  2. Die Wahlen des Vorstandes und der Revisionskommission erfolgen zu Beginn eines jeweiligen Geschäftsjahres. Die Wahl des Vorstandes erfolgt direkt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 8 Revisionskommission

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer einer Wahlzeit die Revisionskommission mit zwei Mitgliedern.
  2. Die Revisionskommission überwacht die Wirtschaftsführung des Vereins und prüft einmal im Jahr die Finanzen.
  3. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen und der Mitgliederversammlung auf Verlangen zu berichten.

§ 9 Die Finanzierung des Vereins

  1. Der Verein finanziert sich
    • aus Beiträgen seiner Mitglieder, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung jedes Jahr neu zu beschließen ist,
    • aus Spenden von Mitgliedern, Bürgern, Institutionen und Einrichtungen aller Art, die die Entwicklung des Vereines fördern wollen.
    • durch Einnahmen aus Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie durch Werbung und Sponsoring von Veranstaltungen.
  2. Die im Interesse der Kommune, der Bauhaus Universität, des Studentenwerks Thüringens sowie anderer durchgeführten Veranstaltungen ist durch deren Unterstützung zu ermöglichen.
  3. Alle materiellen und finanziellen Mittel des Vereins sind gemeinschaftliches Eigentum. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 10 Haftung

Aus dem Grundanliegen des Vereins mit ausschließlich gemeinnützigen Zielen ergibt sich die Haftung im Streitfall ausschließlich mit vereinseigenen materiellen und finanziellen Mitteln.

§ 11 Auflösung des Vereines

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen vollständigen Mitgliederversammlung (Alle Mitglieder und der gesamte Vorstand) mit einer Mehrheit von dreiviertel aller Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  2. Im Falle der Auflösung ist der amtierende Vorstand verpflichtet alle zur Liquidation des Vereins notwendigen Handlungen durchzuführen.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an KITA Merketal Studentenwerk Thüringen
    Merketalstraße 48; 99425 Weimar, der diese unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

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